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Neue Möbel-Designideen haben einschneidende Wirkungen bei Belägen

Neue Möbel-Designideen haben einschneidende Wirkungen bei Belägen

Der harte Konkurrenzkampf der Möbelindustrie zwingt die Hersteller offen sichtlich zu neuen Designideen, um sich abzugrenzen. Büromöbelhersteller bieten verstärkt fahrbare Büromöbel an, die das moderne flexible Büro der Zukunft prägen sollen. Auf Büromöbelmessen kann man den zusammenklappbaren und abschließbaren Schreibtisch sowie fahrbare Sideboards finden. Ebenfalls im Angebot: Steharbeitsplätze für den Bandscheiben geschädigten Mitarbeiter. Der Stauraum dieser Möbelstücke lässt Platz für einige 100 kg Gewicht. Dieses lastet auf 4 Möbelrollen und soll die Flexibilität des modernen, arbeitenden Menschen gewährleisten. Betrachtet man diese modernen Möbelrollen genauer, kann man sich die Folgen für Bodenbeläge leicht ausmalen. Die Bilder von tiefen Furchen und Eindrücken bei elastischen Belägen aus der Vergan-genheit sind bekannt. Die Klebstoffindustrie hat durch Modifikation von Klebstoffen, z. B. durch Faserklebstoffe, ebenso reagiert wie namhafte Sachverständige und deren Ausarbeitungen über Zahnleisten und Klebermengen. Nach diesen Erkenntnissen bestand die Hoffnung, dass das Thema Eindrücke bei elastischen Belägen in naher Zukunft rückläufig sein würde. Leider kommen jetzt verstärkt Büromöbelrollen auf den Markt, die auf einer Auflagefläche von 3 mm Gewichte von 80 kg und mehr auf Bodenbeläge übertragen.

Scharfkantige Edelstahlnut erinnert an Messerschneide

Einige Edelstahlmöbelrollen weisen kleine filigrane Gummilaufflächen auf, die durch die Eigenspannung des Gummiringes in einer Nut gehalten werden. Dieser Gummiring hat eine Auflagefläche von 3 mm. Bei mehrfacher Bewegung unter schweren Lasten der Büromöbel kann der Gummiring reißen. Die scharfkantige Edelstahlnut, die den Gummiring festhält, beschädigt wie eine Messer-schneide den Untergrund. Auch die filigrane zu diesem Möbelsystem passende Doppelrolle, die aus 2 Gummilaufflächen besteht, kann wohl kaum eine sinnvolle Gewichtsverteilung gewährleisten. Vergleicht man die noch gar nicht so alten Normen für Räder und Rollen, z. B. die DIN EN 2526 und auch die DIN EN 12528 „Möbelrollen", findet man die bekannten Lenkrollen mit einem Rad, Lenkdoppelrollen oder auch die Kugelrolle. Die modernen Design-Rollen spiegeln sich in den Normen nicht wider.

Schreibtischfüße bohren sich wie Stanzeisen in den Teppichboden

Moderne Schreibtischfüße bzw. deren Auflageflächen wirken mit einem Durchmesser von 6 - 8 cm als vermeintlich ideale Auflagefläche und spiegeln eine optimale Gewichtsverteilung vor. Verschiebt man solch einen Schreibtisch, erkennt man auf Teppichböden ringartige Vertiefungen, die sich wie Stanzeisen in den Belag bohren. Auf die Nachfrage bei Büromöbelherstellern, warum die Auflageflächen nicht plan gearbeitet werden, erhält man die Antwort, dass die Spritzkunststoffteile in der vorgefundenen Form einen bedeutend geringeren Materialanteil aufweisen und somit zur Kosteneinsparung beitragen. Ganz abgesehen davon, dass der Materialgrad des Spritzformteils scharfkantig aufliegt und zusätzliche Beschädigungen hervorrufen kann.

Dieser Materialgrad wird ebenfalls aus Kostengründen nicht mehr gebrochen bzw. die Form des Spritzteils nicht mehr so aufwendig wie früher überarbeitet. Bei Tischbeinen mit einem Durchmesser von ca. 6 cm wirkt die Auflagefläche von l - 1,5 cm im Vergleich zu den scharfkantigen Auflageflächen fast als ideale Gewichtsverteilung für Tischbeine.

Mögliche Auflagefläche wird nicht ausgenutzt

Auch in Kantinen, Raucherzimmern und Teeküchen halten Möbel Einzug, deren Auflageflächen schlicht als Fehlplanung bezeichnet werden müssen. Filigrane Hocker verteilen das Gewicht auf 4 oder 5 Stahlrohre, die elegant geschwungen einerk sicheren Stand des Hockers gewährleis-ten. Die Auflageflächen der Stahlrohre werden mit Kappen und Stopfen versehen. Der Durch-messer des Abdeckstopfens beträgt 1,5 cm. Unter dem Aspekt der Gewichtsverteilung bei 5 Stuhlbeinen entspricht das eigentlich auch einer vertretbaren Lastverteilung. Allerdings wird die Auflagefläche am Ende des Stahlrohrs nicht ausgenutzt Der Abschlussstopfen weist eine Aufla-gefläche von 2-3 mm auf - deutlich zu wenig.

Rechtliche Einschätzung: Bodenleger haftet wenn er planend tätig wird

Grundsätzlich hat der Bodenleger keinerlei Beratungsverpflichtung hinsichflich der Beachtung der technischen Regelwerke von Stuhlrollen (DIN EN 12529) und/oder der möglichen Schadenproblematik von modernen Möbelfüßen. Dies ist grundsätzlich Angelegenheit des Bauherrn bzw. seines Erfüllungsgehilfen, des Planers. Der Planer hat die Inneneinrichtung auf den Bodenbelag abzustimmen.

Etwas anderes gilt aber dann, wenn der Bodeneger selbst planend tätig wird. Planend ist er schon gerade dann tätig, wenn er eigenständig auf Veranlassung des Bauherrn ein Angebot für die Durchführung von Bodenbelagsarbeiten erstellt. Wenn der Bodenleger in diesem Falle in der Örtlichkeit erkennen kann, dass dort z. B. ein Wechsel von Teppichboden auf PVC-Designbelag erfolgt, hat er hinsichtlich der vorhandenen Bürodrehstühle sicherlich die Verpflichtung, auf einen Austausch der Stuhlrollen hinzuweisen. Dasselbe gilt bei einem Wohnraum, bei dem modernste, spitze Möbelfüße und/oder Möbelrollen aus Kunststoffspritzguss Verwendung finden, die eine scharfe Naht haben, welche teilweise wie ein Messer wirken kann.

Der Fussboden-Fuchs wurde unterstützt von Peter Schwarzmann, Sachverständiger und Leiter der Anwendungstechnik von Carpet Concept und von Andreas Hanfland, Fachanwaltfür Bau- und Architektenrecht.