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Fugen in Teppichfliesen

Fugen in Teppichfliesen:

Dehnungsfugen aus der Wand müssen in die Fußbodenkonstruktion übernommen werden

Fall: In einem großen Bankgebäude wurde im Frühjahr eine hochwertige Teppichfliese mit einem geometrischen, rapport-gerechten Muster verlegt. 10 Monate nach der Verlegung bemängelte die Bank, dass an verschiedenen Teilbereichen Schrumpfungen der Teppichfliesen entstanden sind. Der Verleger besichtigte die Flächen und stellte fest, dass der Textil-boden überwiegend korrekt lag, auf einigen Metern aber Fugen zeigte. Das führte zu der Frage:

Frage: Können vereinzelte Fliesen aus einer einzigen großen Fertigung von 1.200 qm schrumpfen ?

Antwort: Um den Sachverhalt zu prüfen, fand ein gemeinsamer Ortstermin in der Bank statt. Bei der Begehung der Teppichbodenflächen konnte festgestellt werden, dass in allen großen zusammenhängenden Räumen die Teppichfliesen hervorragend lagen und keinerlei Fugenbildungen aufwiesen. In einigen Teilbereichen gab es allerdings Fugenbildungen bis zu 3 mm Breite. Ferner konnte festgestellt werden, dass nicht nur zwei aneinander gestoßene Fliesenkanten die Fugenbildungen aufweisen, sondern diese Fugenbildungen über mehrere Fliesen hinweg linear im Gebäude verliefen. Da nachweisbar die gesamten Teppichfliesen aus einer Produktions- und Beschichtungscharge stammten, konnte zunächst nicht logisch nachvollzogen werden, weshalb nur einige wenige Teppichfliesen schrumpfen und infolge dessen Fugenbildungen zeigen. Darüber hinaus hätten diese schrumpfenden Teppichfliesen auch noch nebeneinander verlegt werden müssen. Das erschien unwahrscheinlich, aber in einem Flurbereich war über die gesamte Flurbreite eine ca. 3 mm breite Fuge entstanden. Wo konnte die Ursache liegen ? Im Bereich der Wände konnte man erkennen, dass ein Baudehnungsfugenprofil eingebaut wurde. Dieses Dehnungsprofil lief ca. 20 cm versetzt zu den offenen Fliesenfugen. Beim Vermessen des Abstandes der beiden Schienen des Wandprofils konnte eine Fuge in der Breite von 3,5 mm festgestellt werden. Aufgrund dieser Tatsachen musste man davon ausgehen, dass diese Bewegungsfuge im Zusammenhang mit der entstandenen Fuge der Teppichfliesen steht. Als dann die Teppichfliesen in diesem Bereich aufgenommen wurden, konnte anhand der Cal-ciumsulfat-Doppelbodenplatten erkannt werden, dass auch zwischen 2 Platten eine Fuge in der Breite von 3 mm entstanden war. Offensichtlich wurde die Rutschbremse (damalig verwendetes Produkt Uzin U 1000) über die Fugen der Doppelbodenplatten hinweg aufgetragen. Es entstand eine leichte Verfilmung, welche an manchen Stellen wie ein gespanntes Gummiband noch über war. Somit konnte bewiesen werden, dass zum Zeitpunkt der Verarbeitung der Teppichfliesen der Doppelboden ohne nennenswerte Fuge gelegen hat. Offensichtlich ist durch eine Veränderung des Baukörpers eine Bewegung entstanden, sodass sich im Bereich der Doppelbodenplatten eine 3 mm breite Fuge gebildet hat. Die wieder aufnehmbar verlegten Teppichfliesen ha- Planerisch hätte berücksichtigt werden müs-sen, dass die im Wandbereich ausgebildete Dehnungsfuge auch in der Fußbodenkonstruktion mit übernommen werden muss. ben ihre Dimension nicht verändert, sodass sich exakt im Stoßbereich der beiden aneinandergrenzenden Teppichbodenfliesen ebenfalls eine Fuge von 3 mm ausbilden konnte. Die Ursache lag also weder bei einer mangelnden Dimensionsstabilität der Teppichbodenfliesen noch bei einem Verarbeitungsfehler des Verlegers. Planerisch hätte berücksichtigt werden müssen, dass die im Wandbereich ausgebildete Dehnungsfuge auch in der Fußbodenkonstruktion mit übernommen werden muss, um somit die Bewegungen in Übereinstimmung mit dem Kommentar zur DIN 18 365 auszubilden und in Form eines entsprechenden Schienenprofils zu übernehmen. Zu beachten ist, dass in der DIN EN 1307 (Ausgabe August 2008) „Textile Bodenbeläge - Einstufung von Polteppichen" eine grundlegende Veränderung im Anhang A bei den zusätzlichen Anforderungen für Teppich-Fliesen vorgenommen wurde. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Doppelbodenplatten hat die Trockenbaunorm DIN 18340 Gültigkeit. Laut dieser Norm sind folgende Toleranzen für eingebaute Doppelböden zu beachten: - Höhenversatz von Platte zu Platte: bis l mm zulässige Spaltbreite von Platte zu Platte: bis 2 mm zulässig - Kreuzungspunkt der Plattenecken (4 Platten): bis 4 mm zulässig Unter solchen Voraussetzungen können bei allen textilen Bodenbelägen, selbst bei den kompaktesten Teppichfliesen, sich abzeichnende Doppelbodenkanten entstehen, welche immer wieder zu Beanstandungen führen.

Der Fussboden-Fuchs wurde unterstützt von dem Sachverständigen Peter Schwarzmann.

 

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