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Möbelindustrie

Neue Designideen der Möbelindustrie haben einschneidende Auswirkungen

Der harte Konkurrenzkampf der Möbelindustrie zwingt die einzelnen Hersteller offensichtlich zu neuen Designideen, um sich von anderen Produkten im Mö­belbereich abzugrenzen. Im Bereich der Büromöbelhersteller finden wir ver­stärkt fahrbare Büromöbel, die das moderne flexible Büro der Zukunft prägen sollen. Auf Büromöbelmessen kann man den zusammenklappbaren und ab­schließbaren Schreibtisch sowie fahrbare Sideboards, Steharbeitsplätze für den bandscheibengeschädigten Mitarbeiter etc. finden. Der Stauraum dieser Möbelstücke lässt Spielraum für einige 100 kg Gewicht. Dieses Gewicht lastet auf 4 Möbelrollen und soll die Flexibilität des modernen, arbeitenden Men­schen gewährleisten. Betrachtet man diese „modernen Möbelrollen“, erkennt man den Zusammenhang und die künftig auftretenden Problemstellungen im Bereich von Bodenbelägen.

Uns allen sind noch die Bilder aus der Fachpresse von tiefen Furchen und Eindrücken bei elastischen Belägen gut in Gedanken. Die Klebstoffindustrie hat durch Modifikation von Klebstoffen, z. B. durch Faserklebstoffe, ebenso reagiert wie namhafte Sachverständige und deren Ausarbeitungen über Zahn-leisten, Klebermengen etc. Nach diesen Erkenntnissen konnten wir guter Hoffnung sein, dass das Thema der Eindrücke bei elastischen Belägen in naher Zukunft rückläufig sein wird. Unter diesem Eindruck müssen wir im wahrsten Sinne des Wortes die Hände über den Kopf zusammenschlagen, wenn wir Büromöbelrollen finden, die auf einer Auflagefläche von z. B. 3 mm Gewichte von 80 kg und mehr auf Bodenbeläge übertragen.


Die Edelstahlmöbelrollen weisen kleine filigrane Gummilaufflächen auf, die durch die Eigenspannung des Gummiringes in einer Nut gehalten werden. Dieser Gummiring/Gummilauffläche hat eine Auflagefläche von 3 mm. In die­sem Zusammenhang ist gut vorstellbar, dass bei mehrfacher Bewegung unter den entsprechenden Lasten der Büromöbel der Gummiring reißen kann und die scharfkantige Edelstahlnut, die den Gummiring festhält, wie die Schneide eines Messers den Untergrund beschädigt. Auch die filigrane zu diesem Mö-belsystem passende Doppelrolle, die aus 2 Gummilaufflächen besteht, kann aus der Sicht des Bodenlegerhandwerks wohl kaum eine sinnvolle Gewichts­verteilung gewährleisten. Vergleicht man die noch gar nicht so alten Normen für Räder und Rollen, z. B. die DIN EN 12526 und auch die DIN EN 12528 „Möbelrollen“, erkennt man die uns seit langem bekannten Lenkrollen mit 1 Rad, Lenkdoppelrollen oder auch die uns nicht so liebsame Kugelrolle. Die modernen Räder, die unter dem Gesichtspunkt des Designs kreiert wurden, spiegeln sich in den uns bekannten Normen nicht wider.

Die modernen Schreibtischfüße bzw. deren Auflageflächen wirken mit einem Durchmesser von 6 – 8 cm als ideale Auflagefläche und spiegeln eine opti­male Gewichtsverteilung vor. Verschiebt man solch einen Schreibtisch, erkennt man auf Teppichböden ringartige Vertiefungen, die sich wie Stanzeisen in den Teppichboden bohren.

Auf die Nachfrage bei den Büromöbelherstellern, weshalb die Auflageflächen nicht plan gearbeitet werden, erhält man die Antwort, dass die Spritzkunst­stoffteile in der vorgefundenen Form einen bedeutend geringeren Materialan­teil aufweisen und somit zur Kosteneinsparung beitragen. Ganz abgesehen davon, dass der Materialgrad des Spritzformteils scharfkantig aufliegt und zusätzliche Beschädigungen hervorrufen kann. Dieser Materialgrad wird eben­falls aus Kostengründen nicht mehr gebrochen bzw. die Form des Spritzteils nicht mehr so oft wie früher überarbeitet. Bei Tischbeinen mit einem Durch­messer von ca. 6 cm wirkt die Auflagefläche von 1 – 1,5 cm im Vergleich zu den scharfkantigen Auflageflächen fast als ideale Gewichtsverteilung für Tischbeine.

Auch in Kantinen, Raucherzimmern und Teeküchen halten Möbel Einzug, de­ren Auflageflächen schlicht als Fehlplanung bezeichnet werden müssen. Filig­rane Hocker verteilen das Gewicht auf 4 oder 5 Stahlrohre, die elegant ge­schwungen einen sicheren Stand des Hockers gewährleisten. Die Auflageflä­chen der Stahlrohre werden mit Kappen und Stopfen versehen.

Der Durchmesser des Abdeckstopfens beträgt 1,5 cm. Unter dem Aspekt der Gewichtsverteilung bei 5 Stuhlbeinen entspricht das eigentlich auch einer vertretbaren Lastverteilung. Betrachtet man jedoch die Auflagefläche auf ei­nem glatten Unterboden wie z. B. bei dem nachfolgenden Bild, kann man deutlich erkennen, dass der Abschluss des Stahlrohrs den Winkel der Aufla­gefläche nicht widerspiegelt. Der Abschlussstopfen weist eine Auflagefläche von 2 – 3 mm auf. In solch einem Fall erkennt man, dass offensichtlich technisch ausgereifte Lösungen immer seltener werden.

Aus gutachterlicher wie auch aus juristischer Sicht werden sich künftig zu­nehmend Fragen aufdrängen, die da lauten: Hat die Möbelindustrie aufgrund er offensichtlichen Fehlplanung als Verursacher für diese Schäden einzu­stehen? Muss der Verkäufer dieser Büromöbel im Zuge seiner Hinweispflicht auf mögliche Schäden hinweisen? Wer hat die Schäden, die durch solche Punktlasten und Rollen entstehen, zu vertreten? Es bleibt nur zu hoffen, dass wir nicht wieder wie in der Vergangenheit allzu häufig vor Gericht zu dem Ergebnis kommen, dies gehöre zur Hinweispflicht des Verkäufers von Boden­belägen. In diesem Zusammenhang wäre sicher von Interesse, wenn sich die unserer Zunft verbundenen Juristen einmal dazu äußern könnten.