SPS
Fugenbildungen Harder
Fugenbildungen bei Teppichfliesen und deren Ursache
Ein Bankgebäude wurde im Laufe des Sommers bis zum Herbst 2003
umgebaut, wobei über 3 Etagen ein Doppelboden aus Calciumsulfat-
Platten in den Abmaßen 60 x 60 cm eingebracht wurde. Im Laufe der
weiteren Bauphase sind über alle 3 Etagen geometrisch gemusterte
Teppichbodenfliesen unter Verwendung eines Haftvermittlers verlegt
worden. Im Januar 2004 wurde das Bankgebäude feierlich eingeweiht
und die Nutzung wurde über viele Monate ohne jede Beanstandung
aufgenommen. Im Februar 2005 bemängelte der Bauherr beim Planer
Fugenbildungen im Bereich der Teppichbodenfliesen. Der Planer prüfte
die einschlägigen Datenblätter und Normen und kam zu dem
Entschluss, dass die Fugenbildungen aufgrund von Maßänderungen
bzw. Schrumpfungen der Teppichfliese herrühren. Demzufolge wurden
die Teppichfliesen an ein Prüfinstitut gesandt. Die Teppichfliesen
müssen laut DIN EN 1307 Einstufung von Polteppichen, Anhang A, eine
Maßbeständigkeit laut EN 986 von  0,2 % aufweisen. Nach Abschluss
der Materialprüfung, die die Einhaltung der vorgegebenen Toleranzen
bestätigte, wurden weiterführende Überprüfungen im Bauvorhaben
vorgenommen.
Bei der Begehung der Kassenhalle im Erdgeschoss war zu erkennen,
dass eine lineare Fugenbildung in der Breite von 3,0 – 3,5 mm
entstanden ist. Alle anderen Teppichbodenfliesen lagen absolut plan
und zeigten einen hervorragenden Kantenschluss.

Die mit Haftvermittler verlegten Teppichfliesen wurden rechts und links
entlang der erkennbaren Fuge aufgenommen, um den Untergrund zu
prüfen. Hierbei war festzustellen, dass die Doppelbodenplatten, auf
denen die Teppichfliesen verlegt waren, ebenfalls zwischen den
Plattenstößen eine Fugenbildung von 3 – 3,5 mm aufweisen.

Fuge-2Da die Teppichfliesen richtigerweise im Versatz zu den
Doppelbodenplattenstößen verlegt wurden, ist durch die Eigensteifigkeit
der Schwerschicht-Rückenausführung der Teppichfliesen die
Fugenbildung versetzt zu den Plattenstößen der Doppelbodenplatten
entstanden. Offensichtlich lagen die Doppelbodenplatten ursprünglich
exakt aneinander gestoßen und wurden vor der Verlegung beim
Auftragen des Haftfixierers im Kantenbereich nicht abgeklebt. Der
Haftvermittler spannt sich in einigen Fugenbereichen wie ein
Gummiband über die 3 – 3,5 mm breite Fuge.

Der planende Architekt ging davon aus, dass der Doppelboden nicht
richtig eingebaut wurde.
Bei der weiteren Prüfung in diesem Gebäude, war im 1. Obergeschoss
zu erkennen, dass eine Bewegungsfuge des Bauwerks im Wandbereich
ausgebildet wurde und diese Bauwerkdehnungsfuge offensichtlich nicht
im Fußbodenbereich übernommen ist. Vermisst man die Fugenbildung
im Bereich der Bauwerkdehnungsfuge an der Wand, ist wiederum eine
Fugenbreite von 3 – 3,5 mm erkennbar.

Auch in diesem Bereich weisen die Teppichfliesen eine Fugenbildung in
dieser Breite auf. Bedingt durch das Teppichfliesenmaß von 60 x 60
cm verläuft die Fugenbildung im Bereich der Teppichfliesen um ca. 15
cm versetzt zu der Bauwerkdehnungsfuge.

Nach dem Aufnehmen der Teppichfliesen ergibt sich das gleiche Bild
wie im Erdgeschossbereich, da wiederum auch der Doppelboden diese
Fugenbildung aufweist.
Festzustellen ist, dass im 1. Obergeschoss die Teppichfliesen in den
noch feuchten Haftvermittler eingelegt wurden und somit der
Haftvermittler sich zum Teil von den Calciumsulfat-Doppelbodenplatten
trennt.

Bedingt durch die Einbauten im Bereich der Kassenhalle war die
Bewegungsfuge des Gebäudes nicht zu erkennen. Da die lineare
Fugenbildung keinesfalls auf Materialschrumpfungen oder
Veränderungen sowohl im Bereich der Teppichbodenfliesen als auch
des Doppelbodens herrühren konnte, stand fest, dass offensichtlich
Verschiebungen entstanden sein müssen.
Dies ist dann aufgrund der Überprüfungen im 1. und 2. Obergeschoss
auch eindeutig nachvollziehbar und belegbar gewesen.
Bei der Schlussbesprechung war der Architekt der Auffassung, dass
bei einem lose liegenden System wie bei einem Doppelboden die
Bewegungsfuge des Gebäudes nicht mit in den Bodenbelag
übernommen werden muss, da keine Schäden und unkontrollierte
Rissbildungen entstehen können. Die aufgetretene Fugenbildung wurde
verständlicherweise vom Bauherrn nicht akzeptiert, sodass eine
entsprechende Sanierung mit Übernahme eines dezenten farblich
angepassten Dehnungsfugenprofils sowohl im Bereich des
Doppelbodens als auch im Bereich der Teppichfliesen übernommen
wurde. Generell sind Bewegungsfugen des Gebäudes, insbesondere
wenn sie z. B. quer durch eine Kassenhalle verlaufen, optisch störend.
Daher tendieren viele Bauherren und Planer dazu, diese Gebäude-
Dehnungsfugenprofile im Bereich von Doppelbodenkonstruktionen nicht
auszubilden. Im vorliegenden Fall waren die Bewegungen des
Gebäudes jedoch so groß, dass die Doppelbodenkonstruktion und die
Teppichfliesen die entstandene Fugenbildung nicht kaschieren konnten.
Aus diesem Grund sind Bewegungsfugen des Bauwerks sowohl im
Bereich des Estrichs als auch im Bereich des Bodenbelages mit zu
übernehmen und auszubilden.